8 Dinge die du über den Freistellungsauftrag wissen solltest (Gastartikel)

Der Freistellungsauftrag ist ein Thema, dass quasi zwangsläufig mit dem Investieren in Finanzprodukte zusammenhängt. Dennoch findet man darüber nur sehr selten Informationen in Finanzblogs oder Büchern und muss sich mit der unverständlichen Erklärung seines Brokers zufrieden geben.

Deshalb habe ich heute 8 Dinge für dich, die du zum Freistellungsauftrag wissen solltest.

1. Was ist der Freistellungsauftrag

Einfach gesagt ist der Freistellungsauftrag eine Möglichkeit Kapitalerträge ohne Steuerabzüge zu erhalten. Zu den Kapitalerträgen gehören neben den Dividenden auch Kursgewinne, Zinsen und Ausschüttungen von Fonds. Ohne einen Freistellungsauftrag wird auf deine Kapitalerträge Abgeltungssteuer fällig. Dir steht ein Freibetrag von 801€, beziehungsweise 1602€ bei Eheleuten, zu.

Mit dem Freistellungsauftrag werden dir also erst auf Kapitalerträge über 801€ pro Jahr Steuern abgezogen. Neben deinen üblichen persönlichen Daten solltest du für die Erteilung eines Freistellungsauftrages deine Steueridentifikationsnummer parat haben, da diese in das Formular eingetragen werden muss.

2. Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteile?

Ohne einen Freistellungsauftrag werden von der Bank auf die genannten Erträge 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten.

Nachträglich kannst du jedoch trotzdem in deiner Einkommenssteuererklärung die Anlage KAP ausfüllen und dir, die zu viel gezahlte, Abgeltungssteuer zurückbezahlen lassen. Hierbei entsteht jedoch ein Mehraufwand für dich und du musst mit Wartezeiten rechnen, die du mit dem Freistellungsauftrag umgehen kannst.

3. Wo wird die Abgeltungssteuer fällig?

Im Folgenden liste ich dir die Erträge auf, für die Abgeltungssteuer fällig wird:

  • Kapitallebensversicherungen: Wenn deine Versicherung noch keine 12 Jahre läuft und Kapitalerträge vor deinem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden, musst du auf diese Kapitalerträge Abgeltungssteuer bezahlen.
  • Bankeinlagen: Alle deine Zinserträge musst du versteuern.
  • Aktien: Die Abgeltungssteuer greift bei Aktien für alle Dividenden und alle realisierten Kursgewinne, unabhängig von der Haltedauer der Aktie.
  • Investmentfonds: Alle Fondserträge müssen versteuert werden, egal ob ausgeschüttet oder thesauriert wird.
  • Dachfonds: Alle Erträge aus Dachfonds müssen versteuert werden.

4. Freistellungsaufträge bei mehreren Brokern

Wenn du bei mehreren Brokern investierst, kannst du für jeden Broker einen eigenen Freistellungsauftrag erteilen, denn du kannst die 801€ Freibetrag auf beliebig viele Freistellungsaufträge aufteilen.

Hierbei solltest du darauf achten, dass alle Freistellungsaufträge zusammen die 801€ nicht übersteigen.

Verteile deine 801€ Freibetrag am besten nach Renditeerwartung auf deine Freistellungsaufträge. Solltest du bei einem Broker einen Freistellungsauftrag von 150€ eingerichtet haben, aber innerhalb eines Jahres 180€ an Kapitalerträgen bei diesem Broker erzielen, würde dein Broker die Abgeltungssteuer auf 30 Euro deiner Kapitalerträge einbehalten.

Liegen in einem Jahr deine Kapitalerträge bei allen Brokern zusammengenommen aber dennoch unter den 801€, kannst du dir die zu viel gezahlten Steuern über deine Steuererklärung nachträglich zurückerstatten lassen.

5. Eltern aufgepasst!

Der Freibetrag von 801€ gilt für jeden, auch Kinder. Möchtest du also ein Depot für dein Kind anlegen und dieses besparen, dann kannst du auch für dein Kind einen Freistellungsauftrag einrichten. Der Freibetrag deines Kindes wird nicht in deinen reingerechnet. Deshalb ist es wichtig, dass du ein separates Konto / Depot eröffnest. Jetzt kannst du einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen, bei dem alle gesetzlichen Vertreter deines Kindes unterschreiben müssen.

6. Dauer, Kündigung und Änderung eines Freistellungsauftrags

Dein Freistellungsauftrag gilt immer ab dem 1.01. für das gesamte Jahr, also bis zum 31.12. Gekündigt werden kann er ebenfalls nur bis zum 31. Dezember. Außerdem kannst du ebenfalls einen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilen. Dieser gilt solange, bis du ihn kündigst oder änderst.

Ändern kannst du deinen Freistellungsauftrag für das jeweilige Jahr beliebig oft, allerdings werden Änderungen für das jeweilige Jahr nur bis zum letzten Bankarbeitstag berücksichtigt. Das ist in der Regel der 28.12., es kann jedoch sein, dass dir deine Bank eine noch frühere Deadline setzt.

7. Private und betriebliche Kapitalerträge

Der klassische Freistellungsauftrag als solches kann nur für private Kapitalerträge aus Dividenden, Kursgewinnen, Zinsen und Fondsausschüttungen erteilt werden.

Solltest du betriebliche Kapitalerträge, also Erträge die du mit betrieblichem Kapital erzielt hast, verzeichnen, dann kannst du den Abzug der Steuern durch deine Bank umgehen, indem du eine „Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug“ bei deiner Bank einreichst.

8. Freistellungsaufträge bei ausländischen Brokern

Wenn du dein Depot bei einer Hausbank oder einem deutschen Broker hast, dann musst du dich nach deinem Freistellungsauftrag nicht mehr um die Bezahlung deiner Steuerlast kümmern, denn falls deine Kapitalerträge über dem Freibetrag von 801€ liegen sollten, dann führt dein Broker die zu zahlende Steuerlast automatisch an das Finanzamt ab.

Einige Online-Broker wie z.B. Degiro sind jedoch ausländische Broker, bei denen kein Freistellungsauftrag eingereicht werden kann und bei denen die Steuerlast nicht automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt wird.

Im Folgenden findest du ein Beispiel zum Ablauf im genannten Fall:

  1. Du besitzt kein Konto bei einem deutschen Broker. Bei Degiro hast du jedoch innerhalb eines Jahres 1000€ an Kapitalerträgen erwirtschaftet. Hierüber wirst du von Degiro mit Hilfe eines jährlichen Depotauszugs informiert, der alle steuerrelevanten Informationen enthält.
  2. Wenn du jetzt deine Einkommenssteuererklärung machst, musst du das Formular “KAP” (Einkünfte aus Kapitalvermögen) ausfüllen und die Kapitalerträge von 1000€ auflisten, die du außerhalb von deutschen Banken, wie zB. bei Degiro, erwirtschaftet hast. Bei einer deutschen Banken wird die Steuer ja direkt von der Bank einbehalten, wenn deine Kapitalerträge deinen Freistellungsauftrag übersteigen.
  3. Das Finanzamt prüft deine Angaben und zieht deine Steuerlast von deinem Konto ein.

Im Beispiel müsstest du dann noch Steuern auf einen Betrag von 199€ bezahlen, da dein Freibetrag von 801€ nicht besteuert wird.

Über den Autor

Mein Name ist Patrick, ich bin 20 Jahre alt und komme aus Hessen. Für Finanzen interessiere ich mich seit ca. einem Jahr und investiere bereits, sowohl in Einzelwerte als auch in ETF´s.
Als begeisterter Leser dieses Blogs, freue ich mich, einen eigenen Artikel für die Finanzfisch-Community schreiben zu dürfen.

Mehr über Patrick erfährst Du auf seinem Instagram-Kanal.

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