In der letzten Zeit ist das Thema Kryptowährungen allgegenwärtig. Und dabei bleibt es natürlich auch nicht aus, dass oft gefährliches Halbwissen verbreitet wird..
Erst neulich meinte ein Kollegen, dass die Spekulation mit Kryptowährungen steuerfrei wäre. Und das ist fast vollständig falsch.
Heute möchte ich daher einmal näher auf das Thema Besteuerung von Kryptowährungen eingehen.
Dieser Artikel ersetzt natürlich keine Steuerberatung und stellt lediglich meinen derzeitigen Kenntnisstand dar.
Was sind Kryptowährungen, steuerlich gesehen?
Um zu verstehen, wie Gewinne aus Kryptowährungs-Spekulationen besteuert werden, muss man erst einmal wissen, wie Kryptowährungen steuerlich gesehen werden.
Kryptowährungen werden nicht etwa wie Aktien und ETFs mit der Kapitalertragssteuer von 25% besteuert, sonder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Und der ist in der Regel deutlich höher. Nämlich bis zu 45%.
Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass der Umtausch von Kryptos in FIAT-Währungen (echtes Geld) als privates Veräußerungsgeschäft gewertet wird. Es fällt damit in die selbe Kategorie wie der Verkauf von Oldtimern, Briefmarken oder Edelmetallen.
Wann werden Steuern fällig?
Wer denkt, dass die Steuern nur dann fällig werden, wenn man an einer Börse Kryptos gegen Echtgeld (z.B. Euro) tauscht, der irrt gewaltig.
Auch beim Umtausch von einer Kryptowährung in die andere liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Wenn ich beispielsweise Bitcoin in Ripple tausche, dann wird diese Transaktion so betrachtet, als würde ich Bitcoin zum aktuellen Kurs in Euro umtauschen und dann Ripple kaufen.
Auch beim Einkaufen mit Kryptos ist dies so, da hier ebenfalls der aktuelle Wechselkurs als Grundlage genommen wird. Ich kann mir also nicht die Steuer sparen, wenn ich mir ein neues MacBook mit Bitcoins kaufe.
Gibt es Freibeträge oder Freigrenzen?
Für private Veräußerungsgeschäfte gilt eine Freigrenze von 600€. Anders als bei Kapitalerträgen ist dies aber eben nur eine Freigrenze und kein Freibetrag.
Der Unterschied: Sobald du auch nur einen Euro über dieser Grenze liegst, muss du den gesamten Gewinn versteuern. Also: 600€ Gewinn im Jahr: steuerfrei. Bei 601€ Gewinn musst du die vollen 601€ und nicht nur den einen Euro über der Grenze versteuern.
Achtung: Auf diese Freigrenze werden sämtliche Transaktionen von Kryptowährungen sowie alle anderen privaten Veräußerungsgeschäfte angerechnet. Die Grenze von 600€ ist also schnell erreicht.
Wie kann ich Steuern sparen?
Bis hierhin ist die Besteuerung von Krypto-Gewinnen im Vergleich zu Aktien eher anlegerunfreundlich. Aber private Veräußerungsgeschäfte haben einen netten Bonus:
Hält man die Coins für ein Jahr oder mehr, sind Gewinne danach steuerfrei. Ebenso ist es auch bei Edelmetallen der Fall.
Aus diesem Grund ist es wichtig, ein genaues Protokoll über die vorgenommenen Wechsel (von Euro in Kryptos, von Krypto zu Krypto und von Krypto zu Euro) zu führen. Damit das Finanzamt einem später eine Steuerfreiheit der Gewinne bescheinigt muss man nämlich nachweisen, dass man die Coins tatsächlich über ein Jahr gehalten hat.
Hierbei kommt der Einfachheit die FIFO-Methode zum Tragen. FIFO, das bedeutet First In First Out. Coins, die ich zuerst kaufe werden auch zuerst wieder veräußert.
Beispiel: Ich kaufe einen Bitcoin bei einer Börse heute und einen Bitcoin in 6 Monaten. In einem Jahr verkaufe ich wieder einen Bitcoin. Die Gewinne aus dieser Transaktion sind steuerfrei, da angenommen wird, dass ich den Bitcoin von heute verkauft habe.
Damit ist klar definiert, wie sich die Haltedauer berechnen lässt.
Was ist mit Verlusten?
Wenn Du Kryptos verkaufst und dabei Verluste machst, kannst Du diese mit Gewinnen aus anderen Krypto-Transaktionen verrechnen oder einen Verlustvortrag auf das nächste Jahr machen. Hier ist die steuerliche Lage etwas netter als beispielsweise bei P2P-Krediten.
Mit anderen Einkommensarten lassen sich Verluste aber leider nicht verrechnen.
Wie gebe ich diese Gewinne in der Steuererklärung an?
Für Veräußerungen ist die Anlage SO zuständig. Hier wird einfach die Differenz aus Veräußerungspreis und Anschaffungskosten gebildet.
Diese Anlage musst Du immer ausfüllen, wenn du mit Kryptowährungen rum hantierst. Selbst dann, wenn Du weißt, dass Du keine Steuern zahlen musst, etwa weil Du unter der Freigrenze bist oder erst nach einem Jahr verkaufst.
Du musst dennoch die Transaktionen dem Finanzamt vorlegen und dieses bescheinigt Dir dann die Steuerfreiheit.
Was noch?
Mining oder Zinsgewinne werden übrigens noch wieder anders behandelt. Die vorherige steuerliche Betrachtung bezieht sich auf das reine Spekulieren, also den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen.
Mining wird als gewerbliche Tätigkeit angesehen und ist daher umsatzsteuerpflichtig. Wenn man Zinsgewinne mit Kryptowährungen erzielt, z.B. weil man diese verleiht, fällt dies wieder unter die normale Kapitalertragssteuer.
Fazit
Eigentlich ist das mit der Steuer bei Kryptowährungen gar nicht so kompliziert. Man muss sich nur einmal damit beschäftigen.
Entgegen langläufiger Meinungen ist das Thema Besteuerung von Krypto-Spekulationen schon ziemlich exakt geregelt. Einfach so zu tun als gäbe es hier keine Gesetze ist sehr gefährlich und dumm. Also: Haltet euch an die geltenden Gesetze und gebt Gewinne ordnungsgemäß in euerer Steuererklärung an.
Ich für meinen Teil habe mich dazu entschieden, meine Kryptos möglichst über ein Jahr zu halten und dann zu schauen, wie sie sich entwickelt haben. Im besten Fall habe ich dann einen netten steuerfreien Gewinn.
Moin,
sehr interessant!
Diese steuerlichen Regelungen zu verstehen ist wirklich nicht schwer.
Eher die Umsetzung. Dieses ganze Gekaufe und Getausche während die verschiedenen Währungen fröhlich im ZickZack springen, das alles über diverse Plattformen verteilt (weil man ja bloß nicht alle Coins auf jeder Plattform erhält und schon gar nicht alle mit Fiat bezahlen kann).
Welcher Steuerzahler soll ich sich hinsetzen und das aufdröseln, nur um nachzuweisen, dass er unter der Freigrenze ist, weil er eigentlich die Spekulationsfrist von einem Jahr abwartet aber eben durch das (gezwungenermaßen) Hin- und hertauschen und Plattform-Hopping ein paar Minigewinne (ggf. sogar Verluste) gemacht hat?
Noch interessanter: Der Steuerzahler wird selbst schon Schwierigkeiten haben die ganzen Transaktionen übersichtlich darzustellen. Welcher Finanzbeamte soll das wirklich nachvollziehen können. Auch zeitlich???
Wie gesagt das Ganze dann nur um eine Steuerfreiheit festzustellen. Völlig krank!
Einfacher wäre: Ich gebe meinetwegen 10.000€ in das Kryptosystem rein (unabhänging von Währung und Plattform) und der nächste Betrachtungszeitpunkt ist, wenn ich Krypto wieder in Fiat tausche. Dann die Parameter Zeit (größer oder kleiner 1 Jahr) und Gewinn/Verlust anlegen. Dann lässt sich easy festlegen, ob ein REALER Gewinn oder Verlust besteht und ob dieser innerhalb oder außerhalb der Spekulatiusfrist realisiert wurde! Wen interessiert da ob ich da zwischendurch mal beim Tausch von Ether in Ripple 7,35€ theoretischen Gewinn gemacht habe???
Wenn es so ist, ist es wieder typisch deutsch. Blockiert Resourchen ohne Ende und bringt NIX!
Wenn jemand natürlich seine über der Freigrenze liegenden Gewinne innerhalb von einem Jahr ordungsgemäß angibt macht das Sinn, weil es eben relevant ist. Alles andere halte ich für albern!
Na dann fröhliches “puzzeln”!
Beste Grüße
Vincent
Moin,
ja da hast du Recht. Wobei es mittlerweile Plattformen wie cointracking.info geben soll, die das vereinfachen wollen. Soweit ich weiß haben die auch Schnittstellen zu den größten anderen Börsen. Habe ich aber noch nicht getestet.
Aber natürlich muss man sich echt fragen, was dieser ganze Aufriss soll und ob der sich am Ende für den Staat echt lohnt. Das von dir vorgeschlagene Modell würde ich jedenfalls ganz klar bevorzugen. 🙂
Beste Grüße
Tobias
Kommentar getippt und weg war er…
Daher jetzt in Kürze: So hatte ich das steuerlich auch verstanden. Das Detail mit der Freigrenze vs Freibetrag war mir nicht bewusst.
Ich nutze Cointracking bisher nur für die Gewinnübersicht. Mal sehen wie kompliziert das dann wird bei Gewinnrealisierung…